Safety First

Unsere Expertise für sicherheitstechnische Überprüfungen von Windkraftanlagen. Auch in der nachhaltigen Stromerzeugung gilt: Sicherheit geht vor. Über ihre Lebensdauer hinweg durchlaufen Windkraftanlagen mindestens 20 Prüfungen zu Thema Sicherheit. Wird die Anlage nach Ablauf des EEG-Zeitraums weiterbetrieben, kommen zusätzliche Prüftermine hinzu. Da lohnt sich eine Partnerschaft, auf die man vertrauen kann. Und eine Zusammenarbeit, die technisches Wissen mit Flexibilität verbindet.

Sicherheitsprüfungen

Wir prüfen den ordnungsgemäßen Zustand, die Funktionsfähigkeit und das Ablaufaufdaten von:
- Leitern
- Befahranlagen
- Kettenzügen
- Kranen
- Feuerlöschern
- Verbandskästen
- Klettergurten
- Rettungsgeräten 

Reparatur und Instandsetzung

Um den effizienten Betrieb Ihrer Anlagen sicherzustellen, kümmert sich die Turbine Protect um die Überprüfung Ihrer prüfpflichtigen Ausrüstung. Wir stellen sicher, dass diese immer den erforderlichen Standards und Sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht.

Richtlinien 

Sichere Prüfung nach DGUV, TRBS, ArbSchG










PRÜFUNG 1 / Jährlich

Anschlagmittel 

Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen.
Die jährlich geprüft werden müssen. 

Anschlagmittel

PRÜFUNG 2 / Jährlich

Anschlagpunkte

Alle in der Anlage befindlichen Anschlagpunkte zum Sichern gegen Absturz müssen einmal jährlich geprüft werden.

Anschlagpunkte

PRÜFUNG 3 / Fünfjährlich

Druckbehälter

Alle fünf Jahre ist eine innere Prüfung (auch Sichtprüfung genannt) und alle zehn Jahre ist eine Festigkeitsprüfung (auch Druckprüfung genannt) durchzuführen. Bei der Festigkeitsprüfung wird der Behälter auf Prüfdruck gebracht, um zu prüfen, ob dieser für weitere zehn Jahre betrieben werden darf.

Druckbehälter

PRÜFUNG 4 / Zweijährlich

Feuerlöscher

Die Brandschutz- und sicherheitstechnische Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern muss vor Ablauf von zwei Jahren überprüft werden.
Wir bieten an, dies zu prüfen und diese gegebenenfalls auszutauschen.

Feuerlöscher

PRÜFUNG 5 / Jährlich

Ketten- und Seilzüge

Ketten- und Seilzüge müssen jährlich geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Kette oder das Seil in einem guten Zustand ist und der Ketten- und Seilzug das heben kann, was er darf.

Ketten- und Seilzüge

PRÜFUNG 6 / Jährlich

Leiter- und Steigschutz

Leiter- und Steigschutzsysteme müssen jährlich geprüft werden, damit sichergestellt werden kann, dass keine Beschädigungen oder Risse vorhanden sind.

Leiter- und Steigschutz

PRÜFUNG 7 / Jährlich

Persönliche Schutzausrüstung

Ungesichertes Arbeiten in großen Höhen kann zu schlimmen Unfällen führen. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz ist notwendig, wenn Sicherungen oder Auffangeinrichtungen unzweckmäßig sind. Wir stellen sicher, dass Ihre Schutzausrüstung in einem sicheren Zustand ist.

Persönliche Schutzausrüstung

PRÜFUNG 8 / Jährlich

Drohneninspektion

Als Alternatives Prüfverfahren:

Inspektion der Windanlage und seiner Komponenten
Berührungslose Blitzschutzmessung

Nutzen Sie die Vorteile von visuelle Inspektion mit Flugdrohnen.
Dieses innovative Prüfverfahren ist effizienter, schneller und günstiger als herkömmliche Inspektionen mit Kränen und Industriekletterern.

Unser Drohnen-Inspektionsservice prüft die schwer zugänglichen Komponenten Ihrer Windenergieanlage wie Rotorblätter und Turm.

Nutzen Sie die Vorteile:
• kürzere Stillstandzeiten, Einsparungen von Zeit und Kosten hinsichtlich Einrüstarbeiten
• hochauflösende Bildqualität und geringer logistischer Aufwand
• geschulte Drohnenpiloten
• kompetente Beratung und Instandsetzungsvorschläge vor Ort 

Visuelle Drohneninspektion

WINDENERGIE / Reparaturen und Instandsetzung

Reparaturen und Instandsetzung

Die Aufarbeitung und Instandsetzung von Bauteilen bietet erhebliche Vorteile, da dadurch die Nutzlebensdauer des Geräts oder der Anlage verlängert wird. Außerdem wird durch die Aufarbeitung und Instandsetzung erreicht, dass das gebrauchte Bauteil seine ursprünglichen Eigenschaften wiedererlangt und optimale Leistungen bietet.
Wenn Schäden an der Anlage festgestellt werden, ist es unser Bestreben, sie vor Ort und nach Absprache zu reparieren oder instand zu setzen.

Reparaturen und Instandsetzungen

Richtlinien zur Prüfung

1. Regelmäßige Inspektionen und Wartungen: Klare Zeitpläne für Inspektionen der Windturbinen und des gesamten Parks sollten festgelegt werden. Das beinhaltet visuelle Inspektionen, mechanische Tests und elektrische Prüfungen.

2. Risikobewertung: Eine detaillierte Bewertung potenzieller Risiken und Gefahren sollte durchgeführt werden, um spezifische Sicherheitsprotokolle zu entwickeln. Dies umfasst Risiken für Mitarbeiter, Auswirkungen auf die Umwelt und mögliche Ausfallzeiten.

3. Schulungen und Sicherheitsrichtlinien: Es sollten klare Schulungsprogramme für das Personal existieren, die sich auf Sicherheitsprotokolle, Notfallmaßnahmen und die ordnungsgemäße Nutzung von Schutzausrüstung konzentrieren.

4. Notfallpläne: Definierte Pläne für den Umgang mit Notfällen oder Unfällen sollten vorhanden sein, einschließlich Evakuierungsverfahren, Kommunikationsprotokollen und Erste-Hilfe-Maßnahmen.

5. Dokumentation und Protokollierung: Es ist wichtig, alle Inspektionen, Wartungen und Notfallmaßnahmen sorgfältig zu dokumentieren, um eine klare Nachverfolgung zu ermöglichen und Verbesserungen im Sicherheitsprozess zu identifizieren.

6. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Richtlinien sollten stets an lokale, nationale und internationale Sicherheitsstandards sowie Umweltschutzvorschriften angepasst sein.

7. Kontinuierliche Verbesserung: Es sollte ein Mechanismus vorhanden sein, um die Richtlinien und Verfahren basierend auf neuen Erkenntnissen, Technologien oder Erfahrungen zu aktualisieren und zu verbessern.

BetrSichV & DGUV 

Information 208-032; DGUV Regel 112-199; DGUV Vorschrift 52 §25, §26 & DGUV Vorschrift 54 §23

Sachkundeprüfung der PSAgA

pro Satz (Auffanggurt, Falldämpfer, Halteseil & Läufer)
gemäß DGUV Regel 112 - 198 und 112 - 199

Anschlagpunkte

gem. DIN EN 795

Fahrkörbe und -winden der Befahranlage

 gem. DIN EN 1808

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